GIS - Ersatzerklärung Handelsware

Das Dokument ist eine Eigenerklärung zur steuerlichen Einstufung von Immobilien als Handelsware für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) in Kastelruth.

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Beschreibung

Mit diesem Formular erklärt eine Firma, dass bestimmte Gebäude gebaut wurden, um sie zu verkaufen, und deshalb als Handelsware gelten. Diese Erklärung dient dazu, eine Steuervergünstigung bei der Gemeindeimmobiliensteuer zu bekommen. Sie muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich nichts ändert.

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Veröffentlichungsdatum

24.02.2025

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 16:01 Uhr

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