Sekretariatsgebühren für Akte und Leistungen in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik

Die Gemeinde Kastelruth hat festgelegt, wie viel für verschiedene Bau- und Planungsvorgänge an Sekretariatsgebühren...

Veröffentlichungsdatum:

30.12.2024

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Die Gemeinde Kastelruth hat festgelegt, wie viel für verschiedene Bau- und Planungsvorgänge an Sekretariatsgebühren zu zahlen ist. Die Gebühren hängen davon ab, um welche Art von Antrag es sich handelt – zum Beispiel Baugesuche, Nutzungsänderungen oder Landschaftsgenehmigungen – und wie groß das Bauvorhaben ist. Einige Anträge, wie z. B. für den Abbau architektonischer Barrieren oder von gemeinnützigen Organisationen, sind von den Gebühren befreit.

Sekretariatsgebühren für Akte und Leistungen in den Bereichen des privaten Bauwesens und der Urbanistik

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 15:00 Uhr

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