Verordnung Videoüberwachung

Die Verordnung regelt die Nutzung von Videoüberwachung im Gemeindegebiet Kastelruth zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Privatsphäre.

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Veröffentlichungsdatum

14.11.2024

Beschreibung

Die Gemeinde Kastelruth nutzt Videoüberwachung, um öffentliche Sicherheit, Verkehrsfluss und Gemeindeeigentum zu schützen, dabei wird auf den Schutz der Privatsphäre geachtet. Die Kameras dürfen nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden, und die Aufnahmen werden in der Regel nur 7 Tage gespeichert. Bürgerinnen und Bürger müssen durch Schilder über die Überwachung informiert werden, und nur autorisierte Personen dürfen die Daten einsehen oder weitergeben.

Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 24 vom 27.05.2014

Abgeändert mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 65 vom 14.11.2024

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Veröffentlichungsdatum

14.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 12:17 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Kleinanzeiger

 Kleinanzeigenblatt mit Stellenangeboten, Verkäufen, Gemeindeinfos und Veranstaltungen in Kastelruth...

Müllkalender

Müllkalender und andere Informationen zur Abfallwirtschaft

Plata de Gherdëina

 Mitteilungsblatt der Gemeinden St. Ulrich, St. Christina und ladinische Fraktionen der Gemeinde Kastelruth...